AKTIE & WERTPAPIER
Artikel drucken Ronny Spiegelberg DVAGf

Lesen Sie 50 Tips zum Thema Geld sparen sortiert nach folgenden Kategorien:
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Sparerfreibeträge verteilen
Gewinne aus angelegtem Kapital wie etwa Zinsen
oder Dividende sind steuerpflichtig. Pro Jahr steht
allerdings jedem ein Sparerfreibetrag zur Verfügung. Bei
Ledigen bleibt ein Betrag von 3.000 Mark, bei Verheirate-
ten von 6.000 Mark unversteuert. Dazu kommt eine Wer-
bungskostenpauschale von 100 Mark für Singles und 200
Mark für Ehepaare. Überschreiten die Erträge diesen
steuerfreien Teil, sollten Sie handeln: Übertragen Sie ei-
nen Teil des Geldes zum Beispiel auf Ihre minderjährigen
Kinder. Auch diesen steht ein voller Freibetrag zu.
Achtung Spekulationsfrist
Wer den Fiskus nicht am Aktiengewinn beteiligen
will, der muss aufpassen und die Wertpapiere län-
ger als ein Jahr liegen lassen. Werden sie dagegen inner-
halb eines Jahres verkauft, so sind Gewinne bis zu 999
Mark steuerfrei. Eine Mark mehr und der gesamte Betrag
ist steuerpflichtig.
Hauptversammlung absetzen
3 Nimmt ein Aktionär sein Recht war und besucht
eine Hauptversammlung, so kann er die ihm ent-
stehenden Kosten als Werbungskosten von der Steuer
absetzen. Fahrtkosten sowie der Aufwand für Unterkunft
und Verpflegung mindern bei entsprechendem Nach-
weis die Steuerlast.
An alle Werbungskosten denken
4 Geld, das Sie für den Erwerb, die Sicherung oder
den Erhalt Ihrer Einnahmen aus Kapital ausgeben,
können Sie als Werbungskosten abziehen. Dazu gehören
vor allem: Depotgebühren, Spezialsteuersoftware, Reise-
kosten zur Aktionärsversammlung, Schuldzinsen und
Beratungskosten. Machen Sie keine speziellen Kosten
geltend, so wird eine Pauschale von 100 Mark bei Singles
und 200 Mark bei Paaren abgezogen.
Das Halbeinkünfteverfahren startet
Ab dem 1. Januar 2002 gilt auch für private Veräuße-
rungsgeschäfte, die so genannten Spekulationsge-
schäfte, das Halbeinkünfteverfahren. Demnach werden
Gewinne aus dem privaten Handel mit Aktien nur noch
zur Hälfte der Einkommensteuer unterworfen. Aber auf-
gepasst: Gleiches gilt auch für Verluste.
