AKTIE & WERTPAPIER
Artikel drucken Ronny Spiegelberg DVAGf

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Sparerfreibeträge verteilen
Gewinne aus angelegtem Kapital wie etwa Zinsen oder Dividende sind steuerpflichtig. Pro Jahr steht allerdings jedem ein Sparerfreibetrag zur Verfügung. Bei Ledigen bleibt ein Betrag von 3.000 Mark, bei Verheirate- ten von 6.000 Mark unversteuert. Dazu kommt eine Wer- bungskostenpauschale von 100 Mark für Singles und 200 Mark für Ehepaare. Überschreiten die Erträge diesen steuerfreien Teil, sollten Sie handeln: Übertragen Sie ei- nen Teil des Geldes zum Beispiel auf Ihre minderjährigen Kinder. Auch diesen steht ein voller Freibetrag zu. Achtung Spekulationsfrist
Wer den Fiskus nicht am Aktiengewinn beteiligen will, der muss aufpassen und die Wertpapiere län- ger als ein Jahr liegen lassen. Werden sie dagegen inner- halb eines Jahres verkauft, so sind Gewinne bis zu 999 Mark steuerfrei. Eine Mark mehr und der gesamte Betrag ist steuerpflichtig.

Hauptversammlung absetzen
3 Nimmt ein Aktionär sein Recht war und besucht eine Hauptversammlung, so kann er die ihm ent- stehenden Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Fahrtkosten sowie der Aufwand für Unterkunft und Verpflegung mindern bei entsprechendem Nach- weis die Steuerlast.

An alle Werbungskosten denken
4 Geld, das Sie für den Erwerb, die Sicherung oder den Erhalt Ihrer Einnahmen aus Kapital ausgeben, können Sie als Werbungskosten abziehen. Dazu gehören vor allem: Depotgebühren, Spezialsteuersoftware, Reise- kosten zur Aktionärsversammlung, Schuldzinsen und Beratungskosten. Machen Sie keine speziellen Kosten geltend, so wird eine Pauschale von 100 Mark bei Singles und 200 Mark bei Paaren abgezogen.

Das Halbeinkünfteverfahren startet
Ab dem 1. Januar 2002 gilt auch für private Veräuße- rungsgeschäfte, die so genannten Spekulationsge- schäfte, das Halbeinkünfteverfahren. Demnach werden Gewinne aus dem privaten Handel mit Aktien nur noch zur Hälfte der Einkommensteuer unterworfen. Aber auf- gepasst: Gleiches gilt auch für Verluste.