50 Tips zum Thema Geld sparen - ERBE & VORSORGE
Artikel drucken Ronny Spiegelberg DVAG

ERBE & VORSORGE
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Aktienpakete vererben
Vorsicht, falls Aktien vererbt werden sollen: Die
Höhe der Erbschaft richtet sich nach dem Kurswert
am Todestag. Verfügen können die Erben über das Depot
aber erst, wenn ein Erbschein erstellt wurde. Das kann
sich oft Monate hinziehen. Auch wenn der Börsenwert
inzwischen in den Keller gesackt ist, der Fiskus berechnet
die Steuer nach dem Aktienvermögen am Todestag. Tipp:
Wertpapiere am besten noch zu Lebzeiten verschenken.
Als Erbe kann man nur die Erbschaft ausschlagen oder
einen Antrag auf Erlass der Erbschaftssteuer stellen.
Der Vermögensberater 4/2001
Frühes Schenken spart Geld
Wer an seinen Ehepartner oder die Kinder Vermögen
verschenkt, kann Freibeträge nutzen. 600.000 Mark an
den Ehepartner und 400.000 Mark an Kinder können steu-
erfrei übertragen werden - und das alle zehn Jahre. Deshalb:
Wer sein Vermögen rechtzeitig überträgt, spart Geld. Bei
größeren Summen lohnt eine so genannte Kettenschen-
kung: Jeweils an Ehefrau und Kind einen steuerfreien Betrag
verschenken. Nach einer Wartefrist von mindestens sechs
Monaten schenkt dann die Mutter dem Nachwuchs den
Rest, ebenfalls ohne daran den Fiskus verdienen zu lassen.
Beerdigung berücksichtigen
Bei einem Begräbnis akzeptiert das Finanzamt eine
Pauschale von 20.000 Mark als außergewöhnliche
Belastung. Unter die so genannten Erfallkosten fallen Be-
erdigung, Grabpflege, Verteilung des Nachlasses etc.
Auch ein höherer Betrag wird bei Nachweis akzeptiert.
Lebensversicherungen verschenken
Beabsichtigen Sie, die künftigen Leistungen aus Ih-
rer Lebensversicherung zu verschenken, besteht oft
die Gefahr, die Schenkungssteuerfreibeträge zu über-
schreiten. Bis Ende 2001 besteht bei bereits länger lau-
fenden Versicherungen noch die Möglichkeit, die steuer-
liche Bewertung der Leistungsansprüche zu drücken. Sie
übertragen die Versicherung auf den Beschenkten. Der
wird neuer Versicherungsnehmer und übernimmt die
weiteren Beitragszahlungen. Insbesondere unter Famili-
enangehörigen ist dies problemlos möglich. Die Bemes-
sungsgrundlage für die Schenkungssteuer beträgt dann
nur zwei Drittel der bereits eingezahlten Beiträge. Ab
2002 wird voraussichtlich nur noch die Bewertung mit
dem Rückkaufwert möglich sein.
Riester-Rente nutzen
Der Startschuss für die Riester-Rente ist gefallen: Ab
1. Januar 2002 erhalten Anleger, in einem so genann-
ten Altersvorsorgevertrag, staatliche Zuschüsse zu ihrem
eigenen alterssichernden Sparbetrag. Besonders unter-
stützt werden Familien mit Kindern. Ergänzend können
Sonderausgaben geltend gemacht und so Steuern gespart
werden. Ein extra Plus ist der Schnellstarter-Bonus der
Aachener und Münchener Lebensversicherung: Hier gibt
es 10 Prozent Rabatt auf die 2001 fällig werdenden Beträge.
Lassen Sie sich von Ihrem Vermögensberater beraten, wie
Sie das Beste aus der Riester-Rente herausholen und wel-
che Vorsorgeprodukte empfehlenswert sind.
