50 Tips zum Thema Geld sparen - ERBE & VORSORGE
Artikel drucken Ronny Spiegelberg DVAG

Plattform für die Uckermark - uckermark-erleben.de
ERBE & VORSORGE

Lesen Sie 50 Tips zum Thema Geld sparen sortiert nach folgenden Kategorien:
Kinder & Familie
Auto & Verkehr
Bauen & Wohnen
Handy & Computer
Gesundheit
Erbe & Vorsorge
Urlaub & Reisen
Aktie & Wertpapier
Arbeitsplatz
Selbstständige


Aktienpakete vererben
Vorsicht, falls Aktien vererbt werden sollen: Die Höhe der Erbschaft richtet sich nach dem Kurswert am Todestag. Verfügen können die Erben über das Depot aber erst, wenn ein Erbschein erstellt wurde. Das kann sich oft Monate hinziehen. Auch wenn der Börsenwert inzwischen in den Keller gesackt ist, der Fiskus berechnet die Steuer nach dem Aktienvermögen am Todestag. Tipp: Wertpapiere am besten noch zu Lebzeiten verschenken. Als Erbe kann man nur die Erbschaft ausschlagen oder einen Antrag auf Erlass der Erbschaftssteuer stellen. Der Vermögensberater 4/2001 Frühes Schenken spart Geld
Wer an seinen Ehepartner oder die Kinder Vermögen verschenkt, kann Freibeträge nutzen. 600.000 Mark an den Ehepartner und 400.000 Mark an Kinder können steu- erfrei übertragen werden - und das alle zehn Jahre. Deshalb: Wer sein Vermögen rechtzeitig überträgt, spart Geld. Bei größeren Summen lohnt eine so genannte Kettenschen- kung: Jeweils an Ehefrau und Kind einen steuerfreien Betrag verschenken. Nach einer Wartefrist von mindestens sechs Monaten schenkt dann die Mutter dem Nachwuchs den Rest, ebenfalls ohne daran den Fiskus verdienen zu lassen.

Beerdigung berücksichtigen
Bei einem Begräbnis akzeptiert das Finanzamt eine Pauschale von 20.000 Mark als außergewöhnliche Belastung. Unter die so genannten Erfallkosten fallen Be- erdigung, Grabpflege, Verteilung des Nachlasses etc. Auch ein höherer Betrag wird bei Nachweis akzeptiert.

Lebensversicherungen verschenken
Beabsichtigen Sie, die künftigen Leistungen aus Ih- rer Lebensversicherung zu verschenken, besteht oft die Gefahr, die Schenkungssteuerfreibeträge zu über- schreiten. Bis Ende 2001 besteht bei bereits länger lau- fenden Versicherungen noch die Möglichkeit, die steuer- liche Bewertung der Leistungsansprüche zu drücken. Sie übertragen die Versicherung auf den Beschenkten. Der wird neuer Versicherungsnehmer und übernimmt die weiteren Beitragszahlungen. Insbesondere unter Famili- enangehörigen ist dies problemlos möglich. Die Bemes- sungsgrundlage für die Schenkungssteuer beträgt dann nur zwei Drittel der bereits eingezahlten Beiträge. Ab 2002 wird voraussichtlich nur noch die Bewertung mit dem Rückkaufwert möglich sein.

Riester-Rente nutzen
Der Startschuss für die Riester-Rente ist gefallen: Ab 1. Januar 2002 erhalten Anleger, in einem so genann- ten Altersvorsorgevertrag, staatliche Zuschüsse zu ihrem eigenen alterssichernden Sparbetrag. Besonders unter- stützt werden Familien mit Kindern. Ergänzend können Sonderausgaben geltend gemacht und so Steuern gespart werden. Ein extra Plus ist der Schnellstarter-Bonus der Aachener und Münchener Lebensversicherung: Hier gibt es 10 Prozent Rabatt auf die 2001 fällig werdenden Beträge. Lassen Sie sich von Ihrem Vermögensberater beraten, wie Sie das Beste aus der Riester-Rente herausholen und wel- che Vorsorgeprodukte empfehlenswert sind.